Falscher Goldhändler im Internet
Über einen besonderen Fall von Handelsbetrug hatte das Amtsgericht Düsseldorf zu urteilen. Laut „Bild“-Zeitung hatte der Kläger Steven B. ein Angebot auf eBay angenommen, dass „Zwei Goldbarren, bankenüblich eingeschweißt, jeweils eine Feinunze (31,10 Gramm)“ offerierte, zu einem Sofortpreis von 2450 Euro.
Doch statt Gold bekam B., der für die Überweisung der Summe eine Abfindung seines früheren Arbeitgebers investiert hatte, nur ein Foto zugeschickt. Darauf zu sehen: Goldbarren. Auf der Rückseite eine Widmung, die ihn als „Kunst-Kenner“ auszeichnete.
Der verhinderte Goldkäufer B. verklagte den Anbieter „Ruben 90“. Dieser verteidigte sich vor Gericht: Er habe die Offerte unter „Kunsthandwerk“ eingestellt und kein Gold angeboten. Bereits zuvor habe er mit vergleichbaren Bildern gehandelt, bei drei Verkäufen habe es nur eine Anzeige gegeben.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den vermeintlichen Kunsthändler zu drei Monaten auf Bewährung wegen Betrugs. Neben 1000 Euro Strafe darf er außerdem zwei Jahre lang nichts im Internet veräußern.
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